Der Nahverkehrsplan (NVP) bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs. Die im NVP formulierten Standards und Vorgaben spielen eine entscheidende Rolle bei der Formulierung der Vorabbekanntmachung bzw. der anschließenden Vergabe von Verkehrsleistungen. Der Aufgabenträger bestimmt das Niveau der ausreichenden (=der im öffentlichen Interesse erforderlichen) Verkehrsbedienung über Festsetzungen im NVP. In der Vorabbekanntmachung kann auf bestimmte Festlegungen des NVPs (v. a. Standards) verwiesen werden, die bei eigenwirtschaftlichen Genehmigungen die (Bewertungs-) Basis für die verbindlichen Zusicherungen eines Betreibers darstellen.
Somit können einzelne Festlegungen des NVP unmittelbare Wirkungen für das Genehmigungsverfahren entfalten. Ferner sind im NVP Maßnahmen zu entwickeln, die das Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit erreichen. Die Aussagen eines Nahverkehrsplans haben somit eine erhebliche Bedeutung vor allem bei der Entwicklung von Standards, Anforderungen an die Barrierefreiheit, der Entwicklung eines Maßnahmen- und Umsetzungskonzeptes, aber auch zur Linienbündelung.
Wichtig ist eine frühzeitige Planung des Bearbeitungs- und Beteiligungsprozesses, die den gesamten Zeitablauf von Beginn der NVP-Bearbeitung über die Vorabbekanntmachung bis zu einer möglichen Vergabe berücksichtigen sollte.
Unsere Leistungen
Entwicklung von Zielkonzepten, Leitbildern und Qualitätsstandards für die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs
Fortschreibung des Nahverkehrsplans für Regionen, Städte und Landkreise
Bearbeitung von Teilaspekten (z. B. Bestandsaufnahme, Anforderungsprofil, Analyse, Maßnahmenkonzeption)
Strukturierung und Organisation des Planungsprozesses und Abstimmungsverfahrens
Durchführung von Abstimmungsgesprächen, Regionalkonferenzen und Veranstaltungen