Seilbahnen als ergänzende ÖPNV-Angebote
Thema   Beratung und Umsetzung  |  21. Dezember 2018

Seilbahnen als ergänzende ÖPNV-Angebote

Im Zuge der in vielen Regionen derzeit stattfindenden Ausbaupläne für die Verbesserung öffentlicher Mobilitätsangebote wird auch über Einsatzmöglichkeiten von Seilbahnverkehren diskutiert.

Während der touristische Betrieb von Seilbahnen überwiegend saisonal erfolgt, ist die Anforderung an Seilbahnen als Teil des ÖPNV-Angebots ein ganzjähriger Linieneinsatz. Zugleich eignen sich Seilbahnen für die Automatisierung des Betriebs, wodurch ein dichtes Angebot bei geringer Nachfrage möglich ist.

Grundlage für Seilbahnen als Teil des öffentlichen Verkehrs ist die systemische Integration in das bestehende Mobilitätsangebot. Die räumliche Bündelung erfolgt an multimodalen Verknüpfungspunkten. Der Einsatz von Seilbahnen ist geeignet für räumlich gebündelte Nachfrage in möglichst linearer Anordnung bis maximal 7.000 Personen pro Stunde und Richtung. Die baulichen Fundamente der Seilkonstruktion weisen einen vergleichsweisen geringen Platzbedarf auf, was vor allem in Bereichen mit hohem Flächendruck interessant ist. Seilbahnen können auf direktem Weg über natürliche und bauliche Hindernisse verkehren. Sie sind damit unabhängig von der Topographie und dem Stadtgrundriss und gut geeignet für die direkte Erschließung von Bereichen, die bisher nicht oder nur umwegig zu erreichen sind. Durch die separate Fahrtrasse sind die unabhängig vom restlichen Verkehr. Diese Kreuzungs- und Störungsfreiheit reduziert das Unfallrisiko, erhöht die Verkehrssicherheit und trägt zur verkehrlichen Entlastung bei.

Eine Netzbildung ist hingegen technisch im Grunde unmöglich, sofern nicht einzelne Seilbahnen räumlich gebündelt verkehren. Die Streckenlänge ist technisch begrenzt, wodurch auch die Zahl an Haltepunkte eingeschränkt ist. Nur gerade Streckenzüge sind technisch gut realisierbar, so dass geometrische Restriktionen bezüglich des Standortes bestehen. Die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Seilbahnen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind in den einzelnen Bundesländern uneinheitlich. Die besonderen betrieblichen Anforderungen für den Einsatz von Seilbahnen im öffentliches Verkehrssystem sollten dort ebenso berücksichtigt werden wie die Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs bei gleichzeitig hohen technischen Sicherheitsvorgaben.

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Frank Büsch

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